Bauernhaus Overbeck (teilabgerissen 2013)

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Dieser alte Bauernhof in Werther steht schon sehr lange leer. Um das Jahr 1856 wurde der Bauernhof “Overbeck” errichtet. Vor gut 100 Jahren sollte er einmal “Nationalsozialistischer Musterhof” werden, was der Besitzer entschieden ablehnte. Rund 50 Jahre nach seiner Erbauung stand der grosse Hof mit 5000 m2 Grundstücksfläche in seiner Blütezeit. In dem aus Muschelkalk erbauten Gebäude lebten bis zu zehn Familienmitglieder samt Hofangestellten zusammen mit den Nutztieren im Keller und Erdgeschoss unter einem Dach.

Im Jahr 1977 hat hier eine damals 42 Jahre alte Mutter ihre Tochter getötet und versucht, ihren Sohn zu töten. Dieser Fall war einer der ersten, in dem vor Gericht die psychische Verfassung des Täters berücksichtigt wurde.

Der Vater der Familie, der 57jährige Landwirt Karl-Wilhelm Overbeck, war nach einer mehrtägigen Geschäftsreise nach Hause zurückgekehrt. Das Bauernhaus machte einen verwaisten Eindruck. Bei seiner Suche fand der Mann seinen elfjährigen Sohn bewusstlos im Ehebett des Elternschlafzimmers. Die Ehefrau und die sechsjährige Tochter waren verschwunden. Der Vater liess seinen Sohn unverzüglich mit einem Notarztwagen ins Krankenhaus bringen. Gleichzeitig wurde die Polizei eingeschaltet, die mit zehn Beamten das Gesamte Anwesen Overbeck in der Nacht durchsuchte. Man fand die 42jährige Frau schliesslich auf dem Heuboden des Deelenhauses, gebettet auf ein Lager aus Heu und – vermutlich infolge von Alkoholbeeinflussung und Medikamenteneinwirkung – ebenfalls nicht ansprechbar. Neben ihr lag eine Flasche Pollarum. Neben ihr wurde ferner ein Strick entdeckt. Auch Frau Overbeck wurde ins Krankenhaus gebracht.

Die Suche nach der Tochter Ilka dauerte die ganze Nacht und den nachfolgenden Vormittag an. War das Kind eventuell unter Schockeinwirkung weggelaufen und irrte irgendwo umher oder war Schlimmeres zu befürchten?

Gegen Mittag bestätigte sich, was die Suchenden insgeheim befürchtet hatten:
Es war das Schlimmste passiert. Die sechsjährige Ilka wurde tot aufgefunden. Die Leiche des Kindes lag in einem sieben Meter tiefen Brunnen, der sich in den Kellräumen des Hauses befindet. Die Freiwillige Feuerwehr barg das Mädchen, nachdem sie den Brunnen leergepumpt hatte. Der Leichnam wurde in das Krankenhaus gebracht, weil die Staatsanwaltschaft eine Obduktion angeordnet hat.


Hildegard Overbeck wurde vorgeworfen am 05.12.1977 gegen 11 Uhr ihre am 21.01.1971 geborene Tochter Ilka in einem Kellerraum ihres Hauses an einer Querstrebe einer Halterung für Öltanks erhängt und die Leiche später in einen circa 7 Meter tiefen Brunnen geworfen zu haben und am 06.12.1977 gegen 14.30 Uhr ihren am 17.06.1966 geborenen Sohn Guido dadurch zu töten versucht zu haben, daß sie ihn zunächst in Bett des Elternschlafzimmers mit einer Strumpfhose zu erdrosseln, später in dem oben genannten Brunnen zu ertränken und schließlich wieder im Elternschlafzimmer mit mindestens 8 Schlaftabletten zu vergiften versuchte.

Hildegard Overbeck hat, wie in der Hauptverhandlung vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts einmal gesagt wurde, mit “kaum nachvollziehbarer Grausamkeit” getötet und “mit einer geradezu unerbittlichen Konsequenz” zu töten versucht. Dennoch ist sie an einem Mittwoch im Jahr 1979 freigesprochen worden. Das Gericht und die Anklage, denn auch sie (und nicht nur die Verteidigung) hatte Freispruch beantragt, durften der öffentlichen Empörung gewiß sein. Einige Herren, die zur Urteilsverkündung erschienen waren, “um mal zu sehen, was so vor Gericht aus unseren Fällen wird”, Kriminalbeamte also mutmaßlich, waren über den Freispruch auf besonders sachkundige Weise entrüstet. Sie meinten, “wenn das so weitergeht, können sich ja gleich die Psychiater da oben hinsetzen, dann brauchen wir keine Richter mehr”.

Es war grotesk. Seit knapp 20 Jahren wurde versucht, die Begutachtung von Angeklagten zu qualifizieren, aus starren, unrealistischen und der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht entsprechenden Kriterien einerseits und aus willkürlichen Zumessungen andererseits herauszukommen. Langsam begannen die Juristen auf der einen und die Psychiater und die Psychologen auf der anderen Seite ins Gespräch zu kommen. Mitunter wollte man verzweifeln, so langsam ging es voran. Doch die Öffentlichkeit meinte, und dabei wird ihr nur zu gern nach dem hartnäckig rachelüsternen Gemüt geredet, den Psychiatern und Psychologen gehe es um nichts anderes – als um leichtfertige, verantwortungslose Entschuldigung von Angeklagten zu Lasten der Rechtssicherheit. Die Hauptschuld an der Misere trugen die Psycho-Wissenschaften selbst. In ekelerregende Schulstreitigkeiten verstrickt, liessen sie kein unmißverständliches Bild dessen entstehen, was gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis -was ein kunstgerechtes? qualifiziertes Gutachten ist und was nicht. So konnte denn die Öffentlichkeit an der ihren Affekten genehmen Meinung festhalten, derzufolge leichtfertig, verantwortungslos und Recht und Ordnung “aufweichend” handelt, wer als Sachverständiger zu einem Freispruch oder einer Strafmilderung beiträgt. Denn, bitte, gegen seinen Befund liessen sich völlig entgegengesetzte Befunde nach Belieben bestellen. Man mußte nur einen zweiten Sachverständigen hinzuziehen, und schon sieht alles völlig anders aus.

Hildegard Overbeck ist zweimal psychiatrisch begutachtet worden, zunächst von dem Leitenden Landesmedizinaldirektor außer Dienst Herr S., 66, einem Mann, der als langjähriger Direktor des Westfälischen Landeskrankenhauses Eickelborn gewiß Verdienste hatte. Doch das Gutachten, das Herr S. am 26. Januar 1979 vorlegte, war nach Ansicht des Verteidigers von Hildegard Overbeck, des Rechtsanwalts Hans-Jürgen B., unzureichend. Er beantragte eine weitere psychiatrische Begutachtung, und diesem Antrag wurde stattgegeben. Als zweiter Sachverständiger wurde Professor Dr. Ulrich V., 57, der Direktor des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Göttingen, bestellt. Herr S. hatte die volle Schuldunfähigkeit, den § 20 also, ausgeschlossen. Er hatte auf ein “neurotischpsychopathisches Zustandsbild” erkannt und lediglich wegen eines “monatelangen Affektstaus und einer zusätzlichen alkoholischen Beeinflussung” zur Zeit der Taten die “verminderte Schuldfähigkeit” des § 21 eingeräumt. Professor V. hingegen kam zum uneingeschränkten § 20, zur Schuldunfähigkeit. Hildegard Overbeck habe zur Tatzeit an einer “depressiven Psychose aus dem zyklothymen Formenkreis” gelitten.

Die beiden Gutachten trennte ein Ozean voneinander. Das eine Gutachten war kunstgerecht und qualifiziert erstellt worden. Das andere nicht. Hier sind nicht etwa zwei Kaffeesatzleser aneinandergeraten, und der eine von ihnen, der leichtfertigere und verantwortungslosere, hat die Schuldunfähigkeit herausgelesen. Nein — hier hat ein Sachverständiger ein unzureichendes Gutachten vorgelegt. In den Bilderblättern sprach man neuerdings von “psychologischen Spielen” und nicht mehr von “Tests”, wenn man die Leser amüsieren will. Doch das Wort Test war inzwischen ruiniert. Das Publikum stellte sich unter einem Test einen Psycho-Blödsinn vor. Es war also daran zu erinnern, daß die von der Psychologie entwickelten und standardisierten Tests ein unersetzliches Hilfsmittel bei der Begutachtung von Angeklagten sind.

Der Sachverständige S. hat nur den Hamburg-Wechsler-Intelligenztest eingesetzt (und einen anderen Intelligenztest, der ohne Wert ist). Das Resultat schien ihm unklar. Doch er beruhigte sich damit, “daß Frau Overbeck sich gewandt ausdrückt, einen fehlerlosen, stilistisch einwandfreien Lebenslauf schrieb” — von 26 Zeilen Länge — und daß darum keine Zweifel daran bestehen, “daß das wirkliche Intelligenzniveau höher angesetzt werden muß”. Herr S. hatte beiläufig bemerkt, daß Tests so wichtig nicht seien. Diese Auffassung war nicht mehr vertretbar. Wer sich des Hilfsmittels der Tests als Psychiater nicht selbst bedient oder, noch besser, einen Psychologen hinzuzieht, beging einen Kunstfehler. Das Gutachten von Professor V. enthielt ein psychologisches Zusatzgutachten. In ihm traf der Psychologierat Hendrik K., der im Fall der Frau Overbeck 22 Testverfahren durchführte und der seit über zehn Jahren mit Professor V. zusammenarbeitete, nachprüfbare Feststellungen, die für das Gesamtgutachten von entscheidender Bedeutung waren. Der Katalog der Mängel des schriftlichen S.-Gutachtens liess sich hier nicht vollständig ausbreiten. Ihn krönte, daß der Sachverständige S. eine Arbeit der Professoren Witter und Luthe aus dem Jahr 1966 nicht berücksichtigt, in der “Die strafrechtliche Verantwortlichkeit beim erweiterten Suicid” in einer Weise behandelt wurden, die Professor V. in seinem Gutachten zutreffend “klassisch” nannte. Die Professoren Witter und Luthe formulierten, unter welchen Voraussetzungen ein “schuldausschließender oder wenigstens ganz erheblich schuldmindernder psychischer Ausnahmezustand” beim erweiterten Suicid zuerkannt werden sollte, und zwar formulierten sie diese Voraussetzungen für Fälle, “in denen keine echte Bewußtseinsstörung? keine erhebliche Geistesschwäche und keine echte Geisteskrankheit vorgelegen” haben. Aus der Gesamtsituation mußte evident werden, daß die Suicidabsicht ernst war und die Selbsttötungshandlung nur durch das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse nicht zum Ziel kam. Die Aufgabe des eigenen Lebens muß eindeutig das Primäre gewesen sein, und die Tötung des anderen darf nur als eine “Mitnahme” erfolgt sein, die durch die Einbeziehung des “Mitgenommenen? in den eigenen Verzweiflungsbereich des Täters verständlich wird. Das altruistische Prinzip muß bei der “Mitnahmetendenz” dominieren. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn der “Mitgenommene” ein besonders geliebter und nahestehender Mensch war, für dessen Unterhalt und Wohlergehen der Täter im bisherigen alltäglichen Leben gesorgt hat, insbesondere also, wenn der “Mitgenommene” ein eigenes Kind des Täters war.

Alle diese Voraussetzungen trafen auf Hildegard Overbeck zu. Sie hat einen ernsthaften Selbstmordversuch unternommen, nachdem sie ihre Tochter Ilka getötet hatte und meinte, ihren Sohn Guido getötet zu haben. Sie hat nur zufällig überlebt. Sie hat ihre Kinder geliebt. Sie hat sie nicht zurücklassen wollen, weil sie meinte, daß die Kinder ohne sie, die Mutter, nicht mehr leben könnten. Doch Hildegard Overbeck befand sich nicht nur in dem seelischen Ausnahmezustand, für den die Professoren Witter und Luthe auf Schuldausschluß oder wenigstens erhebliche Schuldminderung plädierten: Sie war nach dem Gutachten von Professor V. krank, sie litt an einer “krankhaften seelischen Störung” im Sinne des schuldausschließenden § 20. Sie war belastet von ihrer körperlichen Konstitution her. In einer heillosen, inzwischen geschiedenen Ehe, über die niemand zu richten hat, von der aber auch der geschiedene Ehemann sich nicht freisprechen sollte, setzte sich ihre pathologische Disposition durch. Mehr ist nicht zu sagen. Es schickte sich nicht, Krankengeschichten Freigesprochener auszubreiten, zumal diese Krankengeschichten mit den Biographien anderer verflochten waren.

Staatsanwalt Hans-Dieter H., 33, trug überzeugend, ja, bewegend vor, als er Freispruch beantragte, wie schwer es ihm geworden ist, zu erkennen und anzuerkennen, daß Hildegard Overbeck nicht in feindseliger Absicht gegen ihre Kinder oder ihren Ehemann gehandelt hat, daß sie unausweichlich meinte, sterben und ihre Kinder mitnehmen zu müssen. Das Gericht hatte unter dem Vorsitzenden Richter Eckhard B., 44, bestimmt und einfühlend zugleich verhandelt. Es wälzte nicht auf die Sachverständigen ab. Es bekannte sich dazu, daß es seine Entscheidung im Besitz einer eigenen Sachkunde traf, die ihm von den Sachverständigen vermittelt worden ist. Bei widerstreitenden Gutachten sei im Zweifel für die Angeklagte zu erkennen gewesen. Dabei sei nicht zu verheimlichen, daß für das Gericht die Ausführungen von Professor V. besonders überzeugend waren. Der Grad und die Schwere der Störung, an der Frau O. gelitten hat, seien entscheidend gewesen. Das Gericht folgte der Auffassung beider Gutachter, daß von Hildegard Overbeck weitere “erhebliche rechtswidrige Taten” in Zukunft nicht zu erwarten seien. Es sah von einer Einweisung ab. Wir hörten, daß für den Sohn Guido eine Umgebung gefunden wurde, in der er sich erholte und entwickelte.

Das Gericht hat Hildegard Overbeck für einen Teil der Zeit, die sie verwahrt war, eine Entschädigung zuerkannt. In ihrer Aussage bei der Kriminalpolizei hatte sie die Verfassung, in der sie tötete und zu töten versuchte, so ausgedrückt, wie das nur ein Mensch kann, in dem Krankheit das Leben zerreißt:

“Ich war ganz ruhig, ich war wie von Sinnen.”
Quelle: spiegel.de 


Für die historischen Fotos möchte ich Buddy Breiter herzlich danken!

Über Jahre hat der heutige Eigentümer versucht, das Anwesen zu verkaufen, was am Ende aufgrund der Größe und des erheblichen Sanierungsstaus gescheitert ist. Vor wenigen Jahren dann haben jugendliche Vandalen die Innenräume vollständig verwüstet, haben sogar die Treppe zum ersten Stock aus ihrer Verankerung gerissen. Nach Einschalten der Polizei konnte man der Täter schließlich habhaft werden, die unter Androhung von Schadenersatz die Räume wieder in ihren Urzustand zurückversetzt haben. Sollte das Wohnbaugebiet kommen, würde der Hof abgerissen. Lediglich der Brunnen, der sich innerhalb des Hauptgebäudes befindet, soll, wenn es nach dem Eigentümer geht, erhalten bleiben. Er ist mehr als zwölf Meter tief, aus Kalkstein gemauert und ab einer Tiefe von etwa vier Metern mit glasklarem Wasser gefüllt.
Quelle: nw-news.de 

[Fotos aus dem Jahr 2013]


Nun der seltene Blick ins Innere. Aufgrund des drohenden Abrisses wurde einem Reporter Zugang zum Hof gewährt. Das Innere entspricht den Erwartungen. Die erste Etage ist aufgrund der herausgerissenen Treppe nicht mehr zugänglich. Das Dach ist noch recht gut in Schuss, die Grundsubstanz jedoch kaputt und feucht. Spannend ist und bleibt jedoch der tiefe Brunnen mit dem glasklaren Wasser und der schrecklichen Vergangenheit. Für die Fotos möchte ich Jonas Damme herzlich danken!

Ende des Jahres 2013 wurde ein Grossteil des Gebäudebestandes abgerissen. Aktuell wird sich erneut über den Denkmalstatus gestritten. Es gab eigentlich die Vorgabe des Westfälischen Amts für Denkmalpflege, dass besonderen Wert auf folgende Bestandteile des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes gelegt wird:

  • Giebelseiten
  • Traufseite zur Bielefelder Straße, insbesondere der ehemalige Wirtschaftsteil
  • hintere Traufseite teilweise
  • Dachform
  • Scherwand
  • Materialität (Wände = verputztes Bruchsteinmauerwerk, Dach = Keramik)

Diese Bestandteile sollten aus der Sicht des Amtes bei einer möglichen Nutzungsänderung oder einem Umbau erhalten bleiben. Länger als ein Jahr gab es keine weitere Entscheidungen, die den Bebauungsplan und den Hof Overbeck betroffen hätten. In der Sitzung des PBU am 28.10.2014 gab der Bauamtsleiter Kreiensiek in Abwesenheit der BM schließlich einen ausführlichen Sachstandsbericht zum Hof Overbeck, der mir und wohl auch den Ausschussmitgliedern und übrigen Zuhörern den Atem verschlug. Gleich zu Anfang bezeichnete er den Hof als ein „stadtbildprägendes Gebäude“. Dann listete er eine ganze Reihe von Vorgängen auf, die sich bisher ereignet hatte. Unausgesprochen entstand der Eindruck, als habe die Stadt immer schon die Erhaltung des Hofes betrieben und sei daran nur durch den hinhaltenden Widerstand des Eigentümers und das Zögern der LWL-Denkmalpflege gehindert worden. Die geschilderten Aktivitäten von uns Bürgern wurden dabei mit keinem Wort erwähnt. Abschließend sprach er von einer „Vision“. Eine Wertheraner Firma sei an der Nutzung des Hofes interessiert. Er projizierte mit dem Beamer ein Bild auf die Leinwand, das auf den ersten Blick wie der bisherige Hof aussah. Denn man wolle die beiden Giebel und die „Kubatur“ erhalten. Vorher allerdings wurde in dieser Sitzung eine Bauvoranfrage der Firma act’o-soft zum Hof Overbeck verabschiedet, die daran zweifeln lässt, ob man überhaupt noch von einem Baudenkmal sprechen kann, wenn diese Pläne realisiert werden.

Das alles steht in eklatantem Widerspruch zu den bisherigen Ergebnissen!
Quelle: http://www.blotenberg-werther.de/

[Fotos aus dem Jahr 2013]


Update 2019:

Nach einigen grossspurigen Plänen und dem direkt folgenden Teilabriss, ist die Wertheraner  Firma nun wieder von dem Projekt abgesprungen und der teilabgerissene Hof wird wieder sich selbst überlassen.

9 Antworten auf Bauernhaus Overbeck (teilabgerissen 2013)

  1. Klaus Oberwelland

    Guten Morgen,
    ich weiß ja nicht mit wem du da im Klinsch liegst, aber der Thomas Echterhoff ist der Verwalter des Hofes.
    Ich glaube nicht, das dieser in seinem höheren Alter sich noch bei Facebook rumtreibt. Schau doch mal hier: https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/werther/7973772_Die-Tage-scheinen-gezaehlt.html

  2. Thomas Echterhoff

    Guten Tag,

    es erscheint höchst unverfroren, derartig intime und persönliche Details aus der Familiengeschichte anderer Menschen zu veröffentlichen. Der Verfasser sollte die Persönlichkeitsrechte achten, Sozialkompetez beweisen und die Angaben zur Familiengeschichte unverzüglich löschen.

    Beste Grüße von Thomas Echterhoff.

    • Guten Tag Thomas Echtehoff,

      Punkt 1:

      Diese in deinen Augen „intime Familiengeschichte“, ist die Geschichte eines öffentlichen Mordprozesses.

      Punkt 2: Wie du der Quellenangabe entnehmen kannst, ist die Geschichte bereits in den Medien. Der Spiegel veröffentlichte sie bereits 1979!

      Punkt 3: Da ich also nicht der Verfasser bin, nehme ich an, dass die zarten Beleidigungen und der unangemessene Befehlston nicht mir gelten!

      Persönlich muss ich sagen, dass ich allein schon deine hochtrabende Art zu schreiben bereits ausreichend finde, um keine weiteren Kommentare von dir mehr freizugeben.

    • Oh ich verstehe.

      Du bist der „Architekt“ des Eigentümers.
      Von dir hätte ich nach alledem was man seit Jahren von dir liest, irgendwie mehr erwartet.

      Sprichst du noch im Auftrag des Eigentümers, oder präsentierst du mir gerade deine Meinung?

    • Sehr erwachsen der Herr…

      Beleidigen, Befehle erteilen und dann nicht mehr antworten.

      Das erscheint mir höchst unverfrohren! Besonders in deinem Alter.
      Dieses facebook-Verhalten toleriere ich nicht.

  3. Alex

    Hallo, ich finde deine Seite echt toll, da ich selber aus (…) komme und den Hof O. gut kenne und ich mich sehr für Ihn interessiere würde ich gerne wissen woher dein kollege (…) die historischen Fotos des Hofes her hat und ob er noch mehr davon hat, ich würde mich freuen von euch zu hören. Im voraus Danke und LG Alex

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