Waldgrabstätten

p1010149

Im einem Naturschutzgebiet befinden sich mehrere zusammenhängende, in Westfalen einmalige, Waldgrabstätten.

Der preußische König Friedrich II erließ im Jahr 1771 an, dass auch Bürgerliche mit eigenem Hausbesitz den Status eines kleinen Grundbesitzers erhielten. Damit waren mehrere Privilegien verbunden, unter anderem wurde dadurch ermöglicht, dass sich Familien private Grabstätten anlegen konnten. Davon profitierten in Halle 118 Personen bzw. Familien, von denen allerdings nur wenige tatsächlich Privatfriedhöfe bzw. Waldgrabstätten angelegt haben.

Am Standort sind heute noch 34 Grabmale vorhanden, die fast alle in Teutoburger Sandstein ausgeführt und daher stark verwittert sind. Im Wald befindet sich auch ein Pavillon, der lange Zeit fälschlich als Kapelle angesehen wurde.
Quelle: Wikipedia


Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>